AGB
die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Stadtmarketing & Verkehrsverein Achern e.V., sowie den Leistungsträgern (Veranstalter, Hotel, Pension, Ferienwohnung) Bitte schenken Sie ihnen Ihre Aufmerksamkeit, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Reisebedingungen an.
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie dem Stadtmarketing & Verkehrsverein den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an. Das kann schriftlich, mündlich oder telefonisch geschehen. Der Reisevertrag wird für uns verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und den Preis über den Stadtmarketing und Verkehrsverein Achern e.V. schriftlich bestätigen.
- Wird ein Zimmer oder eine Ferienwohnung über den Stadtmarketing & Verkehrsverein Achern e.V. bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zwischen dem Vermieter (Hotel, Ferienwohnung, Pension) und dem Gast zustande gekommen.
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrags zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen daraus.
Verpflichtung des Vermieters ist es das Zimmer entsprechend der Bestellung bereitzuhalten.
Verpflichtung des Mieters ist es, den Preis für die Dauer der Bestellung der Mietsache beim Vermieter (Hotel, Ferienwohnung, Pension) zu bezahlen. Eine einseitige Kündigung ist nicht möglich.
- Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.
- Ein festgelegter Optionstermin stellt sicher, daß eine vom Gast unverbindlich vorgenommene Zimmeranfrage bis zu diesem Zeitpunkt von ihm wieder aufgehoben werden kann. Nach Ablauf des Optionstermins verfällt jeder Anspruch hierauf.
- Rechnungen des Vermieters sind bei diesem innerhalb von 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsrückstand ist der Vermieter berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% zu berechnen. Die vereinbarten Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des Auftraggebers.
- Möchte der Gast den mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag ergänzen oder erweitern, so können andere Preise als die vereinbarten hierfür Anwendung finden.
- Für Umfang und Art der im Rahmen des Reisevertrages zu erbringende Leistungen gelten die Beschreibung und Preisangaben in dem entsprechenden Leistungsverzeichnis.
- Der Vermieter stellt die Zimmer dem Gast ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Werden diese schon früher benötigt und durch die Benutzer des Vortages freigegeben, so erfolgt die Übergabe nach Reinigung.
Bei Frühankünften am Morgen können die Zimmer zu Lasten des Gastes ab dem Vortag reserviert und freigehalten werden.
Die Zimmer sind dem Vermieter am Abreisetag ab 11.00 Uhr zur Verfügung zu stellen.
- Für Reisegepäck und Wertsachen besteht kein Versicherungsschutz. Schadensersatzansprüche -gleich aus welchem Rechtsgrund- sind ausgeschlossen.
- Bei einer Veranstaltung eines durch den Stadtmarketing & Verkehrsverein Achern e.V. vermittelten Veranstalters gelten ausschließlich dessen Reise bzw. Teilnahmebedingungen. Diese sind in der o.g. Verkaufsstelle der Achern-Schwarzwald-Information oder im entsprechenden Leistungsverzeichnis/Prospekt einzusehen. Der Stadtmarketing & Verkehrsverein Achern e.V. übernimmt hierbei keine Verantwortung und lehnt jegliche Haftung ab. Im Falle von Ersatzansprüchen hat sich der Teilnehmer in zumutbaren Rahmen direkt an den durchführenden Veranstalter zu wenden.
- Jede Reiserücktrittserklärung des Teilnehmers muss jeweils schriftlich und eingeschrieben gegenüber dem Stadtmarketing & Verkehrsverein Achern e.V. erfolgen.
- Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, dies sollte jedoch im eigenen Interesse des Gastes schriftlich geschehen.
Abhängig vom Datum des Zugangs der Rücktrittserklärung seitens des Gastes werden die nachfolgend genannten, unter Berücksichtigung gewöhnlicher Ersparnis und gewöhnlich möglicher Einnahmen ermittelten Pauschal-Stornosätze berechnet (jeweils in % des Reisepreises):
- Bei Unterbringung in Gasthöfen/Hotels/Pensionen:
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 10%
bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 20%
bis zum 11. Tag vor Reiseantritt 40%
danach 50%
- Bei Unterbringung in Ferienwohnungen und bei Pauschalangeboten:
bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 10%
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25%
bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 50%
danach 80%
- Der Achern-Schwarzwald-Information steht im Stornierungsfall immer ein Bearbeitungsgebührenanteil von €uro 20.- zu.
- Ist es dem Vermieter möglich, die nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.
- Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung, z.B. der ELVIA Reiseversicherung. Den Überweisungsprospekt hierfür erhalten sie mit der Buchungsbestätigung.
Nimmt der Reisende infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, so wird er sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Will ein Minderjähriger Teilnehmer den Ferienort verlassen, bedarf es der Zustimmung des Reisebetreuers.
Der Reisende ist verpflichtet bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evt. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Gast ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich schriftlich dem Leistungsträger (Hotel, Pension, Ferienhaus, Veranstalter) zur Kenntnis zu geben. Dieser muss für Abhilfe sorgen, sofern dies möglich ist. Der Leistungsträger kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert. Unterlässt es der Gast schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so stehen ihm Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz insoweit nicht zu.
Schäden die der Gast während der Reise oder Veranstaltung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, sind von diesem zu tragen. Schäden die durch Unachtsamkeit entstehen sind ebenso durch den oder die Verursacher bzw. dessen oder deren Versicherung zu tragen.
Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen.
Austragungsort für Streitigkeiten ist Achern