Erstbestandsdatenerfassung
In der Erstbestandsdatenerfassung werden für alle Grundstücke die reduzierten versiegelten Flächen ermittelt. Diese bilden die Grundlage zur Berechnung der Niederschlagswassergebühren. Die Ermittlung erfolgt in vier Phasen, wobei die Verbraucher je nach Bedarf unterschiedlich mit einbezogen werden:
- Phase 1 / Erstellung Luftbilder und Flächenkartierung
- Phase 2 / Selbstauskunft der Verbraucher
- Phase 3 / Einarbeiten der Rückläufer
- Phase 4 / Versand der neuen Gebührenbescheide
Phase 1 / Erstellung Luftbilder und Flächenkartierung
Am 24.03.2010 wurden über dem Gebiet der Stadt, einschließlich aller Stadtteile, Bildflüge durchgeführt. Die daraus resultierenden Luftbilder bilden die Basis für die Flächenkartierung, welche von der Firma Hansa Luftbild bearbeitet wird. Als Ergebnis werden pro Grundstück ein Dokument und ein Plan erstellt, welches dem Verbraucher zu Beginn der Phase 2 zugestellt wird.
Phase 2 / Selbstauskunft der Verbraucher
In dieser Phase werden die Verbraucher aktiv mit einbezogen. Die Verbraucher können zu den ermittelten Flächen Ergänzungen und Korrekturen sowie das Vorhandensein von Rückhalte- oder Versickerungsanlagen anzeigen. Wichtig ist das rechtzeitige zurücksenden der Dokumente an die zuständige Stelle. Damit ist sichergestellt, dass Änderungen vor dem Versenden des Gebührenbescheids eingearbeitet werden können. In dieser Phase werden zur Unterstützung der Verbraucher eine vorübergehende Auskunftsstelle und eine Telefon-Hotline eingerichtet.
Phase 3 / Einarbeiten der Rückläufer
Nach dem Einarbeiten aller Rückläufer durch Hansa Luftbild kann die Gesamtfläche ermittelt werden, welche für die Umlegung der Kosten zugrunde gelegt wird. Zu diesem Zeitpunkt kann erstmals die Gebührenhöhe in €/m²-versiegelte Fläche kalkuliert werden.
Phase 4 / Versand der neuen Gebührenbescheide
Die Stadtwerke Achern erstellen den neuen Gebührenbescheid und sendet diesen an den Verbraucher.
Im Zuge der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr erfolgt eine turnusmäßige Neukalkulation der Kosten zur Ableitung und Reinigung des Abwassers getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser. Die dabei ermittelten Niederschlagswasserkosten werden über die reduzierte versiegelte Gesamtfläche und die Schmutzwasserkosten über die verbrauchte Frischwassermenge umgelegt.
Mit dem Versenden der neuen Gebührenbescheide ist die Erstbestandsdatenerfassung abgeschlossen.