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Bildungs- und Teilhabepaket

Im Detail

Information über den Stand der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets im Ortenaukreis

Der Gesetzgeber hat am 29.03.2011 eine Reform des Zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB II) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, mit der unter anderem die neue Leistung „Bildung und Teilhabe“ eingeführt wird. Diese Leistung können nicht nur Kinder aus Familien mit SGB II – Bezug erhalten sondern, auch solche, die Wohngeld, Kinderzuschlag oder Grundsicherung nach dem SGB XII beziehen. Die aktuellen Formulare für die Anträge, Merkblätter und Bescheinigungen können über diesen Link abgerufen werden. Für Rückfragen steht Ihnen außerdem das Projektteam des Ortenaukreises unter Bildungspaket@ortenaukreis.de sowie als direkter Ansprechpartner vor Ort in Achern die Kommunale Arbeitsförderung (KOA), Plaukelmatte 5, Achern, Telefon 07841 6048-4005, zur Verfügung. Im Einzelnen können aus dem Bildungs- und Teilhabepaket folgende Leistungen beantragt werden:

Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
Die Leistungen können bei der Kommunalen Arbeitsförderung (KOA) beantragt werden und werden dort auch sofort bearbeitet.

Persönlicher Schulbedarf
Für Kinder und Jugendliche aus Familien, die Grundsicherung beziehen, muss diese Leistung nicht beantragt werden. Kinder aus Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten die Leistung auf Antrag, den sie formlos unter Beifügung des Leistungsbescheids beantragen können. Bei Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, ist eine Schulbescheinigung beizufügen. Diese Leistung wird erstmals im August bzw. zum Schuljahresbeginn fällig.

Schülerbeförderung
Kinder und Jugendliche aus Familien mit Grundsicherung sind bisher schon nach der Satzung des Ortenaukreises von der Zahlung des Eigenanteils befreit. Bis zu einer eventuellen Änderung besteht kein Handlungsbedarf. Für Kinder/Jugendliche aus Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld erfolgt derzeit eine Klärung. Es empfiehlt sich, gegebenenfalls formlos zur Fristwahrung einen Antrag zu stellen.

Lernförderung
Die Leistungen können bei der KOA beantragt werden und werden dort auch sofort bearbeitet.

Mittagessen
Es gibt derzeit noch erhebliche Probleme bei der Auslegung des Gesetzes. Außerdem kollidiert vielerorts der Anspruch mit örtlichen Förderprogrammen. Den Leistungsberechtigten wird empfohlen, Antrag bei der KOA zu stellen.

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Die Leistungen können bei der KOA beantragt werden und werden dort auch sofort bearbeitet. Anbieter sind vor allem Vereine, aber auch Musikschulen, kirchliche Einrichtungen, kulturelle Einrichtungen, Pfadfinder und ähnliches.

 

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