Die Stadt Achern ist bemüht ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.achern.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Punkte nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Alternativtexte für Grafiken und Objekte
Die Alternativtexte für Grafiken und Objekte auf der Website werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
(gemäß Prüfschritt 1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
HTML-Strukturelemente für Überschriften
Die Überschriften auf der Website sind in der Regel im gängigen h-Format gekennzeichnet. Die korrekte Reihenfolge der Überschriften wird teilweise aus Layoutgründen nicht eingehalten.
Die Überschriften-Struktur auf der Website wird nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
(gemäß Prüfschritt 1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Datentabellen richtig aufgebaut
Überschriften werden falsch dargestellt und müssen daher noch umgebaut werden. Die Optimierung der Datentabellen wird zeitnah erfolgen.
(gemäß Prüfschritt 1.3.1e Datentabellen richtig aufgebaut der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Aussagekräftige Linktexte
Die Alternativtexte für Verlinkungen auf der Website werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
(gemäß Prüfschritt 2.4.4a Aussagekräftige Linktexte der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
PDF-Dateien
Die PDF-Dateien auf der Website werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
Bildergalerien
Bei den Bildergalerien auf der Website werden nicht durchgängig Alternativtexte für die Bilder angeboten. Insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien wird aus Ressourcengründen auf die Hinterlegung der Alternativtexte verzichtet.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 14.04.2021 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitv-test.de erstellt. Folgende Seiten wurden bei der Selbstbewertung exemplarisch geprüft:
• Startseite
• Stadtportrait
• Kinderbetreuung
• Integration & Migration
• Wirtschaftsförderung
• Gewerbeflächen
• Haushalt
• Sensen-Handwerk-Stadtmuseum
• Schulen
• Notrufnummern
Die Erklärung wurde zuletzt am 14.04.2021 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie sind auf achern.de auf Inhalte gestoßen:
• die schwer zugänglich sind
• die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
• oder die inhaltlich unklar sind
Bitte nehmen Sie über unser Rückmelde-Formular Kontakt zu uns auf.
Stadt Achern
Illenauer Allee 73
77855 Achern
Telefon: 07841 642-0
stadtverwaltung(at)achern.de
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass dieser Internettauftritt den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an stadtverwaltung(at)achern.de wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls sie Stadt Achern nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle(at)bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.