Schritt 3 von 3
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung verlängern
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Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern, wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland fortsetzen wollen.
Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten, die in Deutschland eine Ausbildung machen.
Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie
Voraussetzungen für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sind:
Sie müssen die Verlängerung schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Anschließend erhalten Sie entweder die gewünschte Verlängerung oder einen Ablehnungsbescheid.
keine
Hinweis: Nur in Ausnahmefällen befreit Sie die zuständige Stelle von den Kosten.
Widerspruch
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Sie erhalten den Aufenthaltstitel als Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".
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Kontaktieren Sie uns zu unseren Öffnungszeiten im Rathaus und wir helfen Ihnen gerne weiter.
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