Schritt 3 von 3
Benutzung der Straßenfläche beim Bauen beantragen
Aktuell ist für dieses Anliegen leider noch kein Online-Prozess verfügbar.
Auf dem Baugrundstück ist möglicherweise nicht genug Platz. Dann können Sie darauf angewiesen sein, vorübergehend eine öffentliche Verkehrsfläche zu benutzen. Beispiele sind
Da die Straßenverkehrs-Ordnung ein Verbot von Hindernissen auf der Straße vorsieht, benötigen Sie für diese Fälle eine Ausnahmegenehmigung. Die zuständigen Stellen können solche Ausnahmen in Einzelfällen genehmigen.
Es gibt Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken. Vor ihrem Beginn müssen Sie von der zuständigen Behörde bestimmte Anordnungen einholen. Diese Anordnungen kann auch das Unternehmen einholen, das Sie mit den Bauarbeiten beauftragt haben.
Beispielsweise:
Befolgen Sie die Anordnungen der Behörde. Gegebenenfalls müssen Baulampen, Blinklichter oder Ähnliches installiert werden. Die Behörde kann die Aufstellung einer Ampelanlage verlangen.
Sie benötigen für die genannten Fälle eine Ausnahmegenehmigung.
Stellen Sie den Antrag zur Benutzung der öffentlichen Verkehrsfläche spätestens zwei Wochen vor Beginn der geplanten Maßnahme. Das können Sie schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Behörde tun.
keine
Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Behörde vorliegen.
Es können Gebühren in unterschiedlicher Höhe anfallen.
Widerspruch
keine
Jetzt für Sie erreichbar!
Sie haben eine Frage die innerhalb unseres Bürgerserviceportal nicht geklärt werden kann?
Kontaktieren Sie uns zu unseren Öffnungszeiten im Rathaus und wir helfen Ihnen gerne weiter.
Aktuell geöffnet
Rathaus Am Markt
Rathausplatz 1
77855 Achern