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Sterbeurkunde beantragen
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Sterbeurkunde beantragen (Online-Antrag)
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Sie benötigen eine Sterbeurkunde, wenn Sie die Bestattung vorbereiten, zum Beispiel die Einsargung oder Überführung, den Nachlass abwickeln oder Leistungen von gesetzlichen oder privaten Versicherungen in Anspruch nehmen wollen.
Die Sterbeurkunde enthält
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Sterberegister gibt die Einträge des Sterberegisters wieder.
Eine Internationale Sterbeurkunde ist eine mehrsprachige Sterbeurkunde, sodass Sie für die Verwendung im Ausland keine Übersetzung benötigen. Sie gilt in allen Staaten, die sich dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angeschlossen haben. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.
Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt des Sterbeortes beantragen und die Gebühr sofort bezahlen.
Eine schriftliche Beantragung ist ebenso möglich. Manche Standesämter bieten an, dass Sie die Urkunden auch per Fax, Mail oder telefonisch bestellen können. In den genannten Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären,
Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nur möglich, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen.
Bei Online-Beantragung
• Kopie des Personalausweises oder Reisepass
• Nennung des Verwendungszwecks unter "(3) Ihr Anliegen", damit die korrekte Urkunde ausgestellt werden kann.
Bei persönlichem Erscheinen
• Personalausweis oder Reisepass
Bei Vertretung
• schriftliche Vollmacht der berechtigten Person und Ausweis des oder der Bevollmächtigten
unter Umständen: Angabe des Sterbetages
Darüber hinaus können erforderlich sein:
• Nachweis des rechtlichen Interesses
• Nachweis des berechtigten Interesses (Geschwister)
keine
Gebührenfrei sind Ausfertigungen der Sterbeurkunden zum Nachweis des Sterbefalls für
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
keine
Verordnung zur Ausführung des Personenstandgesetzes - PStV:
§ 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)
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