Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht, weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:
Sie können sich über diese Dinge beschweren:
- Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.
Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit.
- Sie brauchen Infos von der Internet-Seite, aber die Infos sind nicht barrierefrei.
- Zum Beispiel: Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.
- Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.
Die öffentliche Stelle hat eine Frist, um Ihnen eine Antwort zu geben.
Aktuell sind das 2 Wochen.
- Dauert die Antwort länger als diese Frist?
- Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:
Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle(at)bfbmb.bwl.de
Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:
- nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
- nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle
Wichtig ist auch:
- Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
- Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.