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Bauleitpläne

Fachbereich 6 - Stadtplanung und Tiefbau

Öffentlichkeitsbeteiligung Bauleitplanverfahren


Bei der Aufstellung von Bauleitplänen (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan) ist die Öffentlickeit über die Planungen und deren Auswirkung zu informieren und es ist ihr zur Äußerung und Erörterung Gelegenheit zu geben. Dazu sind die Pläne für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Mit der Novellierung des Baugesetzbuches müssen der Inhalt der Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen auch im Internet eingestellt werden (§ 4a Abs. 4 Satz 1 Baugesetzbuch).
Im Folgenden sind die zur Zeit sich in der 'Frühzeitigen Beteiligung nach §3 Abs. 1 Baugesetzbuch bzw. in der Offenlegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch befindlichen Bauleitpläne der Stadt Achern und der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Achern (Flächennutzungsplan) eingestellt.