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Tourist-Info

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Montag:
09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag:
09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
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09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
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Mitarbeiter

Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen

Die Tourist-Info Achern (nachstehend „TI“ genannt) vermittelt Unterkünfte von Beherbergungsbetrieben und Privatvermietern (Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer, Ferienwohnungen und Ferienhäuser), nachstehend einheitlich „Gastgeber“ genannt, entsprechend dem aktuellen Angebot. Die nachfolgenden Bedingungen werden Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zustande kommenden Gastaufnahme- bzw. Beherbergungsvertrags. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
Reisevertragsabschluss

Stellung der Tourismusorganisation

  • 1. Falls nicht anderweitige Vereinbarungen ausdrücklich getroffen wurden, hat die TI lediglich
    die Stellung eines Vermittlers. Daraus folgt, dass die TI weder für die Angaben des Gastgebers zu Preisen und Leistungen noch für Leistungen und Leistungsstörungen hinsichtlich der vom Gastgeber zu erbringenden Leistungen haftet. Hiervon bleibt eine etwaige Haftung der TI aus dem Vermittlungsvertrag unberührt.
  • 2. Die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für alle Buchungen von Unterkünften, bei denen Buchungsgrundlage das von der TI herausgegebene Gastgeberverzeichnis ist, bzw. bei Buchungen auf der Grundlage entsprechender Angebote im Internet die dortigen Beschreibungen.
  • 3. Die Gastgeber sind dazu berechtigt, mit dem Gast im Einzelfall andere als die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu vereinbaren bzw. individuelle und abweichende Vereinbarungen von diesen Gastaufnahmebedingungen zu treffen.

Abschluss des Gastaufnahmevertrages

  • 1. Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber (oder in dessen Vertretung der TI) den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Der Buchung kann eine unverbindliche Auskunft des Gastgebers (oder in dessen Vertretung der TI) über seine Unterkünfte und deren aktuelle Verfügbarkeit vorausgehen. Die Buchung kann auf allen Buchungswegen erfolgen, die vom Gastgeber (oder in dessen Vertretung der TI) angeboten werden. Die Buchung des Gastes kann also mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Im Interesse der Vertragsparteien sollte die Schriftform gewählt werden.
  • 2. Der Gastaufnahmevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) des Gastgebers (oder in dessen Vertretung der TI) zustande oder wenn die Unterkunft dem Gast kurzfristig bereitgestellt wird. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form. Auch Bestätigungen, die mündlich und telefonisch erfolgen, sind sowohl für den Gast als auch den Gastgeber rechtlich verbindlich.
  • 3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle Personen, welche in der Buchung mit aufgeführt werden, und für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Letzteres gilt nur dann, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
  • 4. Im Regelfall wird dem Gast von dem Gastgeber (oder in dessen Vertretung von der TI) bei mündlich oder telefonisch erfolgten Buchungen eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermittelt. Bei solchen Buchungen ist die Rechtswirksamkeit des Gastaufnahmevertrages allerdings nicht vom Zugang der schriftlichen Ausfertigung der Buchungsbestätigung abhängig.
  • 5. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrags zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen daraus. Verpflichtung des Gastgebers ist es, die Unterkunft entsprechend der Bestellung bereitzuhalten. Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Dauer der Bestellung der Unterkunft beim Gastgeber zu bezahlen. Eine einseitige Kündigung ist nicht möglich.

Leistungen und Preise

  • 1. Die Leistungen, die vom Gastgeber geschuldet werden, ergeben sich ausschließlich aus dem Buchungsangebot in Verbindung mit den Angaben im Gastgeberverzeichnis, bzw. bei Buchungen auf der Grundlage entsprechender Angebote im Internet aus den dortigen Beschreibungen.
  • 2. Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Sie beinhalten auch, soweit zwischen Gastgeber und Gast nichts anderes vereinbart ist, alle Nebenkosten.
  • 3. Die Kurtaxe fällt in kurtaxepflichtigen Orten gesondert an und wird vom Gastgeber zusätzlich in Rechnung gestellt.


Zahlung

  • 1. Die Zahlungsmodalitäten legt der Gastgeber als Vertragspartner des Gastes mit diesem fest. Der Gastgeber hat das Recht, eine Anzahlung oder gegebenenfalls eine Kaution zu verlangen.
  • 2. Die Rechnung für die durch die TI vermittelten Übernachtungsleistungen stellt der Gastgeber aus.

Stornierung / Rücktritt

  • 1. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise ohne Rücktrittserklärung sowie der vorzeitigen Beendigung des Aufenthalts durch einen in der Person des Gastes liegenden Grund bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises bestehen.
  • 2. Die Rücktrittserklärung des Gastes sollte im eigenen Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
  • 3. Tritt der Gast von dem geschlossenen Vertrag zurück oder nimmt der Gast die gebuchte Unterkunft nicht in Anspruch, kann der Gastgeber den vereinbarten Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen und der Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Unterkunft, um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, verlangen.
    Die Rechtsprechung hat nach Abzug ersparter Aufwendungen die folgenden Prozentsätze anerkannt.
    Zu zahlen sind:
    Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%
    Bei Übernachtung/Frühstück 80%
    Bei Halbpension 70%
    Bei Vollpension   60%
    Die vorgenannten Prozentsätze beziehen sich jeweils auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger Abgaben wie Kurtaxe.
    Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.

An- und Abreise

  • 1. Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 19.00 Uhr zu erfolgen. Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber bis zu diesem Zeitpunkt eine etwaige Verspätung mitzuteilen. Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Unterkunft anderweitig zu belegen.
  • 2. Die Freimachung der Unterkunft hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 11.00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist vorbehalten.

Reklamationen

Soweit Mängel bei der Erbringung der gebuchten Leistung auftreten, hat sich der Gast direkt an den jeweiligen Beherbergungsbetrieb zu wenden, damit abgeholfen werden kann. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der TI erfolgt, ist nicht ausreichend.

Schäden

Schäden, die der Gast während des Aufenthaltes vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, sind von diesem zu tragen. Schäden, die durch Unachtsamkeit entstehen, sind ebenso durch den Verursacher bzw. dessen Versicherung zu tragen.

Haftung

  • 1. Die Vermittlungsstelle (TI) ist lediglich Vermittler von Fremdleistungen und steht nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Fremdleistungen, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der vorgenannten Fremdleistungen ein. Die Vermittlungsstelle haftet nicht für die Nicht- oder Schlechtleistung des vermittelten Beherbergungsvertrages.
  • 2. Der Gastgeber haftet dem Gast gegenüber dafür, dass die Beschreibung des Mietobjektes richtig ist. Ferner muss der Gastgeber die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß erbringen und das Mietobjekt während der gesamten Mietdauer in vertragsgemäßen Zustand erhalten.
  • 3. Der Gastgeber haftet nach §§ 701 ff BGB. Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden wurde vom Gastgeber, dessen gesetzlichen Vertreter oder eines Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.


Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen.


Austragungsort

AUSTRAGUNGSORT für Streitigkeiten ist Achern.