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Aktuell

Neujahrskonzerte am 1. und 2. Januar 2022 finden statt.


Die beiden Neujahrskonzerte am 1. und 2. Januar 2022 in der Alten Kirche Fautenbach können stattfinden.

Bei der Einlassbestimmung 2G+ gibt es folgende Änderung:

  • Ein aktueller Schnelltest(*) wird bereits dann benötigt, wenn die 2. Impfung länger als drei Monate zurück liegt.
  • Kein Test ist erforderlich, wenn die Booster-Impfung oder die 2. Corona-Impfung weniger als drei Monaten zurück liegt.

Bitte bringen Sie zu dem Konzert den Impfausweis als QR-Code sowie den Personalausweis mit.

(*) offizieller Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden, oder ein PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden

Der Gesetzgeber empfiehlt das Tragen einer FFP2-Maske.