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Aktuell

Die neue Grundsteuer für Baden-Württemberg


Grundsteuerreform

Alle wichtigen Informationen zur Grundsteuerreform hat das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg in einem Flyer zusammengefasst (den Flyer finden Sie am Ende des Textes...).

Eine Hilfe für die Abgabe der Grundsteuererklärung bietet die ELSTER-Ausfüllhilfe zur Grundsteuer vom Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg:

www.youtube.com/watch?v=vBlxBNjveUY

Das Landesgrundsteuergesetz regelt die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 neu. Schon jetzt beginnt die Umsetzung. Zum Stichtag 1. Januar 2022 werden die Grundsteuerwerte neu festgestellt. Das geschieht mit einer sogenannten „Feststellungserklärung“. Diese müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Grundsteuer A) zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 abgeben.

Warum gibt es überhaupt eine Reform?

Die Reform der Grundsteuer wurde bundesweit wegen einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig. Demnach ist die bisherige Einheitsbewertung nicht mehr verfassungskonform. Daher werden alle Grundstücke sowie Flächen der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe neu bewertet. Baden-Württemberg hat dafür im Jahr 2020 ein eigenes Landesgrundsteuergesetz erlassen.

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