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Aktuell

Versand der Stimmzettel für die Kommunalwahlen am 09. Juni 2024


Folgende Stimmzettel erhalten Sie im Vorfeld, sofern Sie für die entsprechende Wahl wahlberechtigt sind:

-       Wahl des Kreistags: grüner Stimmzettel

-       Wahl des Gemeinderates: rosa Stimmzettel

-       Wahl des Ortschaftsrates: orangener Stimmzettel

Die Wahlberechtigten werden gebeten, ihre ausgefüllten Stimmzettel zusammen mit der Wahlbenachrichtigung und einem Ausweisdokument am Wahltag mit in das Wahllokal zu bringen.

Für die gleichzeitig stattfindende Europawahl werden die Stimmzettel erst im Wahllokal ausgegeben.

Die Stimmzettel für die kommunalen Wahlen (Kreistag, Gemeinderat, Ortschaftsrat) sind jeweils in einen Stimmzettelumschlag zu verpacken, der ebenfalls erst im Wahllokal an die Wahlberechtigten ausgehändigt wird. Die Stimmzettel sind dann von den Wahlberechtigten in der Wahlkabine zu verpacken und in die Wahlurne einzuwerfen.

Bitte beachten Sie, dass die zugesandten Stimmzettel nicht als Briefwahlunterlagen gelten, sondern ausschließlich für die Wahl im Wahllokal genutzt werden können.

Sofern Sie die Briefwahl nutzen möchten, müssen Sie hierfür einen gesonderten Antrag stellen.

Ein Antragsformular für die Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen finden Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die Ihnen bereits zugesandt wurde. Das ausgefüllte Antragsformular können Sie entweder per Post an die Stadtverwaltung Achern, Illenauer Allee 73, 77855 Achern senden oder persönlich im Briefwahlbüro im Rathaus Am Markt, Rathausplatz 1, 77855 Achern abgeben. Alternativ kann der Online-Wahlscheinantrag auf der Homepage der Stadt Achern www.achern.de genutzt werden. Wahlberechtigte, die ihre Wahlbenachrichtigung nicht zur Hand, können einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen auch mit einer E-Mail an das Postfach briefwahl(at)achern.de  beantragen. In diesem Fall muss der Antrag den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift des Wahlberechtigten enthalten. Hierbei gilt zu beachten, dass nur der Wahlberechtigte selbst einen Antrag stellen kann. Wird ein Wahlscheinantrag für eine andere Person gestellt, ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, dass der Antragsteller hierzu berechtigt ist.

Bei Fragen zum Thema Wahlen hilft Ihnen das Wahlamt der Stadt Achern unter der Telefonnummer 07841 642-1123 oder -1148 oder per E-Mail an wahlamt(at)achern.de gerne weiter.