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Aktuell

Ende der Antragsfrist für Wahlscheine und Briefwahlunterlagen für die Europa- und Kommunalwahlen am 09. Juni 2024


Die Beantragung eines Wahlscheins über das Online-Formular auf der Homepage der Stadt Achern sowie über das E-Mail-Postfach briefwahl(at)achern.de ist jedoch nur noch bis Donnerstag, 06. Juni 2024, 12:00 Uhr möglich.

Damit die beantragten Wahlunterlagen, die von der Stadt in der Regel per Post versendet werden, noch rechtzeitig bei den Wahlberechtigten eintreffen, empfiehlt die Stadtverwaltung den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen so früh wie möglich anzufordern. Sollte ein Antrag erst am Freitag, 07. Juni 2024 gestellt werden, kann bei einer Zusendung der Wahlunterlagen per Post nicht mehr gewährleistet werden, dass diese noch vor dem Wahltag bei dem Wahlberechtigten eingehen. In diesem Fall sollte der Antrag persönlich in dem Briefwahlbüro des Rathaus Am Markt, Rathausplatz 1, abgegeben und die Unterlagen gleich mitgenommen werden. Hierzu ist die Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses erforderlich.

Insbesondere Personen, die aufgrund hohen Alters oder aus gesundheitlichen Gründen das zuständige Wahllokal am Wahltag nicht aufsuchen können, wird die Beantragung eines Wahlscheins und Briefwahlunterlagen empfohlen. Auf der Wahlbenachrichtigung, die bereits Mitte Mai 2024 an die Wahlberechtigten versendet wurde, sind das zuständige Wahllokal sowie ein Hinweis, ob das Wahllokal barrierefrei zugänglich ist, aufgedruckt.

Die Wahlberechtigten werden darauf aufmerksam gemacht, dass verlorene Wahlscheine nicht ersetzt werden. Sofern ein Wahlberechtigter jedoch glaubhaft versichert, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann bis Samstag, 08. Juni 2024, 12:00 Uhr im Briefwahlbüro der Stadtverwaltung Achern im Rathaus Am Markt, Rathausplatz 1, ein neuer Wahlschein beantragt werden. Das Briefwahlbüro im Rathaus Am Markt ist hierfür am Samstag, 08. Juni 2024 von 11:00 bis 12:00 Uhr geöffnet.

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag, Sonntag, 09. Juni 2024 um 15:00 Uhr beim Briefwahlbüro der Stadtverwaltung Achern im Rathaus Am Markt, Rathausplatz 1, möglich. Dies gilt auch für Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, wenn sie nachweisen, dass sie die Antragsfrist oder die Einspruchsfrist ohne ihr Verschulden versäumt haben, das Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antrags- oder Einspruchsfrist entstanden ist oder das Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Hinsichtlich eines vorgenannten Falles empfiehlt sich am Wahltag eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme mit dem Wahlamt unter der Telefonnummer 07841 642-1123 oder -1148.

Bitte beachten Sie, dass Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen für einen Anderen nur beantragt werden können, wenn hierfür eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass die Briefwahlunterlagen an einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich ausgehändigt werden sollen. Die bevollmächtigte Person darf bei der Europawahl für nicht mehr als vier Wahlberechtigte Unterlagen entgegennehmen.

Bei Fragen zum Antragsverfahren hilft Ihnen das Wahlamt unter Telefon 07841 642-1123 oder -1148 oder briefwahl(at)achern.de gerne weiter.