Die Bundeswahlleiterin informiert, dass oberster Grundsatz aller wahlstatistischen Erhebungen die Wahrung des Wahlgeheimnisses ist.
Der Stimmzettel in den repräsentativ ausgewählten Wahlbezirken enthält lediglich einen Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und sechs Altersgruppen. Wie bei jedem Stimmzettel sind keine personenbezogenen Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum enthalten. Weiterhin dürfen im Rahmen der Gewährleistung des Wahlgeheimnisses die Wählerverzeichnisse und Stimmzettel zu keiner Zeit zusammengeführt werden. Die Auszählung beider muss daher in strikt getrennten Bereichen erfolgen. Die Auszählung für repräsentative Zwecke obliegt hierbei ausschließlich den Statistischen Ämtern der Länder und Gemeinden mit eigener Statistikstelle.
Zum Schutz des Wahlgeheimnisses dürfen außerdem ausschließlich Urnenwahlbezirke mit mindestens 400 Wahlberechtigten berücksichtigt werden. Weiterhin sind für die Auswertung der Wahlbeteiligung maximal zehn Geburtsjahresgruppen mit je mindestens drei zusammengefassten Geburtsjahrgängen zulässig. Für die Auswertung der Stimmabgaben sind maximal sechs Geburtsjahresgruppen à mindestens sieben Geburtsjahrgänge zulässig. Außerdem dürfen keine Ergebnisse für einzelne Stichprobenwahlbezirke veröffentlicht werden. Durch diese Maßnahmen ist sichergestellt, dass keinerlei Anhaltspunkte für die Stimmabgabe einer Einzelperson gewonnen werden können.
Was ist der Zweck der Wahlstatistik?
Die repräsentative Wahlstatistik dient dem Informationsbedarf in vielen Bereichen unserer Gesellschaft. Sie gibt – über das amtliche Wahlergebnis hinaus – Auskunft, in welchem Umfang sich Wählerinnen und Wähler an der Wahl nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen beteiligt und wie sie gestimmt haben. Zudem stellt sie dar, auf welche Weise Stimmen ungültig abgegeben wurden. Die repräsentative Wahlstatistik ist eine Stichprobenerhebung und wird bei Bundestags- und Europawahlen sowie bei einigen Landtagswahlen durchgeführt.
Die gesetzlichen Grundlagen für die repräsentative Wahlstatistik sind im Wahlstatistikgesetz (WStatG) geregelt. Danach sind in den vom Bundeswahlleiter im Einvernehmen mit den Landeswahlleitern und den Statistischen Landesämtern bestimmten Stichprobenwahlbezirken bei der Europawahl 2024 Statistiken über die Geschlechts- und Altersgliederung der Wahlberechtigten und Wähler unter Berücksichtigung der Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge zu erstellen.
Wie wird die Stichprobe für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt?
Bei der Europawahl 2024 sind deutschlandweit etwa 90.000 Wahlbezirke eingerichtet. Aus diesen Wahlbezirken wurden für die repräsentative Wahlstatistik nach mathematischtechnischen Methoden knapp 2.350 Stichprobenwahlbezirke, darunter rund 450 Briefwahlbezirke, zufällig ausgewählt. Dies entspricht einem Anteil von fast 3 % aller Wahlbezirke. Alle Wahlberechtigten in diesen Wahlbezirken nehmen an der repräsentativen Wahlstatistik teil. Damit ist gewährleistet, dass die ausgewählten Wahlbezirke für die Gesamtheit des Wahlgebietes und für die einzelnen Bundesländer repräsentativ sind. Bei der vergangenen Europawahl 2019 umfasste die Stichprobe gut 2,1 Millionen der 61,6 Millionen Wahlberechtigten. Die Auswahl der Stichprobenwahlbezirke erfolgte durch die Bundeswahlleiterin im Einvernehmen mit den Landeswahlleitungen und den Statistischen Landesämtern.
Was und wie wird erhoben?
In repräsentativen Wahlbezirken werden die Merkmale Geschlecht und Geburtsjahresgruppe erhoben. Weitere personenbezogene Daten werden nicht verwendet!
Zur Gewinnung der Daten werden die Wählerverzeichnisse und die abgegebenen amtlichen Stimmzettel ausgewertet. Damit sind die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik genauer als zum Beispiel die Wählernachbefragungen der Wahlforschungsinstitute.
Die Wahlbeteiligung wird durch Auszählung der Wählerverzeichnisse ermittelt. Hierzu wird festgestellt, wie viele Wahlberechtigte es im Wahlbezirk gab und wie viele von ihnen sich an der Wahl beteiligt haben (Stimmvermerk) oder einen Wahlscheinvermerk hatten. Je Geschlecht bestehen zehn Geburtsjahresgruppen.
Die Untersuchung der Stimmabgabe erfolgt mittels der amtlichen Stimmzettel, die im oberen Bereich zusätzlich mit einem Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe versehen sind. So können Daten über die Stimmabgabe der einzelnen Bevölkerungsgruppen ermittelt werden. Je Geschlecht bestehen hier sechs Geburtsjahresgruppen:
Geburtsjahresgruppen: 2000 - 2008 - Altersgruppen: unter 25 Jahren
Geburtsjahresgruppen: 1990 - 1999 - Altersgruppen: 25 – 34 Jahre
Geburtsjahresgruppen: 1980 - 1989 - Altersgruppen: 35 – 44 Jahre
Geburtsjahresgruppen: 1965 - 1979 - Altersgruppen: 45 – 59 Jahre
Geburtsjahresgruppen: 1955 - 1964 - Altersgruppen: 60 – 69 Jahre
Geburtsjahresgruppen: 1954 und früher - Altersgruppen: 70 Jahre und älter
Wer wertet die Ergebnisse aus?
Die Daten für die repräsentative Wahlstatistik werden von den Gemeinden (Wählerverzeichnisse) und Statistischen Landesämtern (Stimmzettel) ausgezählt. Die aus den Ländern gewonnenen Daten werden vom Statistischen Bundesamt hochgerechnet und als Bundes- und Länderergebnisse veröffentlicht.
Wo werden die Ergebnisse veröffentlicht?
Die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik zur Europawahl 2024 werden voraussichtlich ab September 2024 vorliegen und stehen im Internetangebot der Bundeswahlleiterin www.bundeswahlleiterin.de im Bereich „Europawahl“ unter „Ergebnisse“ à „Repräsentative Wahlstatistik“ zum Download bereit.