Gewässerschau am Fautenbach
19.11.2024
Am 19.11.2024 wird auf dem Gebiet der Stadt Achern eine behördliche Gewässerschau am Fautenbach durchgeführt. Ziel der Gewässerschau ist es, an ausgewählten Gewässerabschnitten die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben insbesondere zum Hochwasserschutz und der ökologischen Funktionen der Gewässer zu prüfen und bei Missständen deren Behebung einzuleiten. Die Vorgaben werden im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie in den ergänzenden Bestimmungen des Wassergesetzes (WG) definiert und umfassen im Wesentlichen: eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung (§ 6 WHG, § 12 WG), den Erhalt oder die Herstellung eines guten ökologischen und chemischen Zustands (§ 27 WHG) in Verbindung mit den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen, die Einhaltung der Regelungen zum Gewässerrandstreifen, insbesondere in Bezug auf seine Bedeutung für die Verringerung von Einträgen, den Hochwasserschutz sowie die ökologische Funktionsfähigkeit (§ 38 WHG, § 29 WG).
Im Rahmen der Gewässerschau wird der zuvor festgelegte Gewässerabschnitt begangen um die oben genannten Ziele wie z. B. die Rückhaltung von Wasser in der Fläche, die Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses oder auch den Erhalt und die Förderung naturnaher Gewässer zu erreichen. Die Nutzungen des Gewässers müssen sich am Rahmen des Gemeingebrauchs oder der wasserrechtlichen Zulassung bewegen.“
Bildunterschrift: Der Fautenbach durchfließt sowohl den innerörtlichen Siedlungsbereich als auch den Außenbereich.