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Gesplittete
Abwasser-
gebühr

Fachgebiet 7.2 - Eigenbetriebe Technik

07841 642-3280
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Was ist die gesplittete Abwassergebühr?


Im Detail
Die gesplittete Abwassergebühr ist keine neue Gebühr, d.h. die Gebühren wurden bereits in einer anderen Form erhoben. Mit der gesplitteten Abwassergebühr wird die Kostenverteilung über die Verbraucher neu geregelt.  Die Stadt Achern erzielt damit keine Mehreinnahmen. Allgemein werden mit den Abwassergebühren alle Kosten, die für Ableitung und Reinigung des Abwassers anfallen, abgerechnet. Zum Abwasser zählen sowohl Schmutz- als auch Niederschlagswasser. Bisher wurden die Gesamtkosten gemeinsam über die verbrauchte Frischwassermenge abgerechnet (Frischwassermaßstab).

Gerechte Umlegung der Kosten
Durch die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr werden die Kosten gerecht auf die Verbraucher umgelegt. Dies wird dadurch erreicht, dass die Bereiche Schmutz- und Niederschlagswasser voneinander getrennt (gesplittet) werden. Die Kosten für Ableitung und Reinigung des Schmutzwassers werden weiterhin nach der verbrauchten Frischwassermenge abgerechnet, da der Wasserverbrauch und das abzuleitende Schmutzwasser in einem direkten Zusammenhang stehen. Das auf einem Grundstück anfallende Niederschlagswasser ist nicht direkt messbar. Aus diesem Grund wird die reduzierte versiegelte Fläche des Grundstücks ermittelt. Diese Fläche wird für die Gebührenermittlung des Niederschlagswassers zu Grunde gelegt.

Zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr besteht keine Alternative, da der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in einem Urteil vom 11.03.2010 die Rechtswidrigkeit des bisherigen Verfahrens festgestellt hat. Der Verwaltungsgerichtshof hat keine Revision zugelassen, sodass bereits für das Jahr 2010 die neuen Gebührenbescheide erstellt werden müssen.

Die „gesplittete Abwassergebühr“ gliedert sich in die Bereiche Erstbestandsdatenerfassung  und Aktualisierungen in den Folgejahren.

Ein Vergleich des Niederschlagswasseranteils der gesplitteten Abwassergebühr mit dem Niederschlagswasseranteil der bisherigen Abwassergebühr ist nicht sinnvoll. Dies liegt daran, dass bei der neuen Berechnung die Kosten über die reduzierte versiegelte Fläche und nicht mehr über das verbrauchte Frischwasser umgelegt werden.

Der Schmutzwasseranteil an der Abwassergebühr wird sich voraussichtlich geringfügig ändern, da turnusmäßig eine Gebührenkalkulation durchgeführt wird. Die tatsächlich entstandenen Kosten werden den tatsächlichen Einnahmen des letzten Veranlagungszeitraums gegenübergestellt. Damit werden eventuelle Kostenüber- oder  -unterdeckungen ausgeglichen. Diese Verfahrensweise ist seit Jahren üblich und wird weiterhin durchgeführt.

Bisher wurde die Abwassergebühr in einer zusammengefassten Summe des Schmutz- und Niederschlagswasseranteils ausgewiesen. Durch die gesplittete Abwassergebühr werden zukünftig beide Werte getrennt ausgewiesen. Eine Summenbildung ist nicht sinnvoll, da beide Anteile über verschiedene Maßstäbe umgelegt werden (Schmutzwasser über Frischwasserverbrauch in €/m³ und Niederschlagswasser über reduzierte versiegelte Fläche in €/m²).