Lärmaktionsplan – Informationen und Verfahren
Lärm kann die Gesundheit und das Wohlbefinden beeinträchtigen. Ziel des Lärmaktionsplans ist es, Lärmbelastungen zu erfassen, bestehende Lärmschwerpunkte zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung zu prüfen.
Grundlage hierfür sind die vom Land Baden-Württemberg erstellten Lärmkarten. Diese stellen insbesondere die Lärmbelastung an Hauptverkehrsstraßen dar. Auf dieser Grundlage werden die örtlichen Lärmschwerpunkte ermittelt und mögliche Maßnahmen zur Reduzierung oder Vermeidung von Lärmbelastungen geprüft.
Die Aufstellung und regelmäßige Fortschreibung von Lärmaktionsplänen ist eine gesetzliche Aufgabe der Kommunen. Die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange werden im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens beteiligt.
Lärmaktionsplan Stufe 4 der Stadt Achern
Der Gemeinderat der Stadt Achern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29. September 2025 dem Entwurf des Lärmaktionsplans Stufe 4 zugestimmt und die Verwaltung mit der Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beauftragt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte vom 27. Oktober bis einschließlich 28. November 2025. Insgesamt gingen neun Stellungnahmen mit Anregungen, Hinweisen und Bedenken ein, davon vier aus der Öffentlichkeit.
In seiner Sitzung am 20. Juli 2026 hat der Gemeinderat über die eingegangenen Stellungnahmen beraten und den Lärmaktionsplan Stufe 4 beschlossen. Damit ist das Verfahren zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans formal abgeschlossen.
Die entsprechenden Daten wurden über die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) an das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg übermittelt.