Im 13. Jh. erhielt Achern den Sitz des Gerichtes Achern mit dem Nebengericht Ottersweier – so teilte Achern immer auch das Schicksal der Reichslandvogtei Ortenau. 1351 fiel Achern unter bischöflich-straßburgische Herrschaft. 1405 musste der Straßburger Bischof aufgrund seiner finanziellen Situation einen Teil der Reichslandvogtei Ortenau an den damaligen König Ruprecht, einen Pfalzgrafen, verkaufen. Damit herrschten die Pfalzgrafen bei Rhein und die Bischöfe von Straßburg gemeinsam über den Gerichtsbezirk Achern und die Untertanen mussten zwei Landesherren huldigen.
Aus dieser Zeit stammt auch das älteste belegte Siegel des Gerichtes Achern (1415) – es zeigt einen Krummstab (wegen des Bistums Straßburg) und einen halben Adler (wegen der dem Bistum verpfändeten Kaiserlichen Landvogtei Ortenau). Der halbe Adler ist bis heute im Wappen der Stadt verblieben.
1504 entzog König Maximilian I. nach dem bayerisch-pfälzischen Erbfolgekrieg Pfalzgraf Ruprecht seinen hälftigen Anteil an der Ortenau und übertrug ihn seinem Parteigänger Graf Wolfgang von Fürstenberg. Dieser Teil wurde 1551 durch den Habsburger König Ferdinand I. eingelöst. Die Straßburger Bischöfe konnten ihre Hälfte an der Ortenau noch bis 1557 halten, erhielten dann aber 2.000 Gulden von König Ferdinand I. und entbanden daraufhin die Ortenauer Untertanen von ihren Pflichten an die Straßburger Bischöfe. Für die neuen „Reichs-Untertanen“ gab es dafür zwei Mal Wein – ein Mal für den Abgang der Fürstenberger sowie zum Einstand in die unmittelbare Verwaltung des Reiches (zwei Mal zwischen 750 und 950 Liter Wein). Da zu diesen Zeiten die Habsburger die deutschen Könige und Kaiser stellten, gehörte Achern zu Vorderösterreich und zwar bis zum Jahr 1701.
Die Reichslandvogtei Ortenau, und damit Achern, wurde in der Zeitspanne 1701 bis 1771 der Markgrafschaft Baden zugesprochen; der damalige Markgraf Ludwig von Baden (Türkenlouis) erhielt die Ortenau bei seiner Ernennung zum obersten Befehlshaber der Rheinarmee im Spanischen Erbfolgekrieg als Lehen zugesprochen. Doch als 1771 die Baden-Badener Linie der Markgrafen von Baden ausstarb fiel Achern wieder an die Habsburger und damit an Vorderösterreich. Mit der Neuordnung des Deutschen Reiches fiel 1805 Achern an das Großherzogtum Baden. Das Landgericht blieb als Oberamt und ab 1807 als Bezirksamt Achern bestehen – bis es 1924 dem Bezirksamt Bühl zugeteilt wurde.
Am 14.06.1808 erhielt Achern von Großherzog Karl Friedrich von Baden die Stadtrchte verliehen und zwar „in Rücksicht auf dessen ansehnliche Bevölkerung, den Gewerbefleiß und die Betriebsamkeit seiner Einwohner, sowie mit Rücksicht auf die demselben schon zustehenden Marktgerechtsamen und den dahin bestimmten Oberamtssitz.“
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden im Mai/Juni 1945 die Landesverwaltungen für Baden gebildet. Achern, als Teil der französischen Besatzungszone, blieb zunächst noch rein badisch.
In Südwestdeutschland stand die Neugliederungsfrage im Vordergrund des politischen Lebens. Am 15.09.1946 fanden Kommunalwahlen für (Süd-)Baden statt. Entscheidend war dann aber die Volksabstimmung über einen Südweststaat am 09.12.1951. Zwar votierten 62 % der Südbadener für das alte Land Baden, doch die übrigen Landesteile (Nordwürttemberg, Nordbaden und Südwürttemberg-Hohenzollern) entschieden sich mit 69,7 % für die Bildung des neuen Südweststaates. Nun waren die Weichen gestellt für die Wahl der Verfassunggebenden Landesversammlung Baden-Württemberg am 09.03.1952, die am 11.11.1953 in der Verabschiedung der Verfassung für Baden-Württemberg gipfelte. Nachdem der Volksentscheid zum Fortbestehen des Bundeslandes Baden-Württemberg am 07.06.1970 dieses bestätigte, war der Weg frei für die kommende Kreisreform.
Am 01.01.1973 wurde der neue Ortenaukreis gebildet. Acht der umliegenden Gemeinden (Fautenbach, Gamshurst, Großweier, Mösbach, Oberachern (bereits seit 01.01.1971 eingemeindet), Önsbach, Sasbachried und Wagshurst) gaben ihre Selbständigkeit auf und vereinigten sich mit der Stadt Achern. Am 01.01.1974 wurde die Stadt Achern zur Großen Kreisstadt erklärt.
Aus dieser Zeit stammt auch das älteste belegte Siegel des Gerichtes Achern (1415) – es zeigt einen Krummstab (wegen des Bistums Straßburg) und einen halben Adler (wegen der dem Bistum verpfändeten Kaiserlichen Landvogtei Ortenau). Der halbe Adler ist bis heute im Wappen der Stadt verblieben.
1504 entzog König Maximilian I. nach dem bayerisch-pfälzischen Erbfolgekrieg Pfalzgraf Ruprecht seinen hälftigen Anteil an der Ortenau und übertrug ihn seinem Parteigänger Graf Wolfgang von Fürstenberg. Dieser Teil wurde 1551 durch den Habsburger König Ferdinand I. eingelöst. Die Straßburger Bischöfe konnten ihre Hälfte an der Ortenau noch bis 1557 halten, erhielten dann aber 2.000 Gulden von König Ferdinand I. und entbanden daraufhin die Ortenauer Untertanen von ihren Pflichten an die Straßburger Bischöfe. Für die neuen „Reichs-Untertanen“ gab es dafür zwei Mal Wein – ein Mal für den Abgang der Fürstenberger sowie zum Einstand in die unmittelbare Verwaltung des Reiches (zwei Mal zwischen 750 und 950 Liter Wein). Da zu diesen Zeiten die Habsburger die deutschen Könige und Kaiser stellten, gehörte Achern zu Vorderösterreich und zwar bis zum Jahr 1701.
Die Reichslandvogtei Ortenau, und damit Achern, wurde in der Zeitspanne 1701 bis 1771 der Markgrafschaft Baden zugesprochen; der damalige Markgraf Ludwig von Baden (Türkenlouis) erhielt die Ortenau bei seiner Ernennung zum obersten Befehlshaber der Rheinarmee im Spanischen Erbfolgekrieg als Lehen zugesprochen. Doch als 1771 die Baden-Badener Linie der Markgrafen von Baden ausstarb fiel Achern wieder an die Habsburger und damit an Vorderösterreich. Mit der Neuordnung des Deutschen Reiches fiel 1805 Achern an das Großherzogtum Baden. Das Landgericht blieb als Oberamt und ab 1807 als Bezirksamt Achern bestehen – bis es 1924 dem Bezirksamt Bühl zugeteilt wurde.
Am 14.06.1808 erhielt Achern von Großherzog Karl Friedrich von Baden die Stadtrchte verliehen und zwar „in Rücksicht auf dessen ansehnliche Bevölkerung, den Gewerbefleiß und die Betriebsamkeit seiner Einwohner, sowie mit Rücksicht auf die demselben schon zustehenden Marktgerechtsamen und den dahin bestimmten Oberamtssitz.“
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden im Mai/Juni 1945 die Landesverwaltungen für Baden gebildet. Achern, als Teil der französischen Besatzungszone, blieb zunächst noch rein badisch.
In Südwestdeutschland stand die Neugliederungsfrage im Vordergrund des politischen Lebens. Am 15.09.1946 fanden Kommunalwahlen für (Süd-)Baden statt. Entscheidend war dann aber die Volksabstimmung über einen Südweststaat am 09.12.1951. Zwar votierten 62 % der Südbadener für das alte Land Baden, doch die übrigen Landesteile (Nordwürttemberg, Nordbaden und Südwürttemberg-Hohenzollern) entschieden sich mit 69,7 % für die Bildung des neuen Südweststaates. Nun waren die Weichen gestellt für die Wahl der Verfassunggebenden Landesversammlung Baden-Württemberg am 09.03.1952, die am 11.11.1953 in der Verabschiedung der Verfassung für Baden-Württemberg gipfelte. Nachdem der Volksentscheid zum Fortbestehen des Bundeslandes Baden-Württemberg am 07.06.1970 dieses bestätigte, war der Weg frei für die kommende Kreisreform.
Am 01.01.1973 wurde der neue Ortenaukreis gebildet. Acht der umliegenden Gemeinden (Fautenbach, Gamshurst, Großweier, Mösbach, Oberachern (bereits seit 01.01.1971 eingemeindet), Önsbach, Sasbachried und Wagshurst) gaben ihre Selbständigkeit auf und vereinigten sich mit der Stadt Achern. Am 01.01.1974 wurde die Stadt Achern zur Großen Kreisstadt erklärt.