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Abwasser-
gebühren

Fachgebiet 4.4 - Eigenbetriebe Verwaltung

07841 642-1459
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Im Einzugsbereich der Acherner Stadtentwässerung werden die Gebühren für Schmutzwasser und Niederschlagswasser durch die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung geregelt.
Die Niederschlagswassergebühr wird für das Einleiten von Niederschlagswasser in die städtische Kanalisation erhoben. Berechnungsgrundlage ist die an das Kanalnetz angeschlossene Grundstücksfläche.

Die Schmutzwassergebühr wird für das Einleiten von Schmutzwasser in die städtische Kanalisation erhoben. Berechnungsgrundlage ist in der Regel der Frischwasserverbrauch.
 
Die Gebühren im Überblick:
Der Gebührensatz für die Niederschlagswassergebühr beträgt pro Quadratmeter (m²) entwässerte Fläche und Jahr
ab 1. Januar 2022: 0,19 Euro

Der Gebührensatz für die Schmutzwassergebühr beträgt pro Kubikmeter (m³) Brauchwasser
ab 1. Januar 2022: 2,13 Euro

Beantragt der Gebührenschuldner eine Abwasserabsetzung für nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitetes Frischwasser, ist der Nachweis durch einen im Eigentum der Stadt stehenden Wasserzähler zu erbringen.

Der Gebührensatz für diesen Zähler beträgt pro Monat
Ab 1. Januar 2015: 2,28 Euro

Informationen über weitere Gebühren des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Achern finden Sie in der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung.