Schritt 3 von 3
Liegenschaftskataster - Auszug beantragen
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Einsicht Liegenschaftskataster Terminvereinbarung - (Landratsamt Ortenaukreis)
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Das Liegenschaftskataster weist landesweit flächendeckend alle Flurstücke und Gebäude auf der Grundlage von Liegenschaftsvermessungen nach. Das Liegenschaftskataster dient
Wenn Sie beispielsweise einen Bauantrag stellen, ein Grundstück bei einer Bank beleihen oder eine Liegenschaft kaufen möchten, brauchen Sie in der Regel einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster in Form einer Liegenschaftskarte oder einer Liegenschaftsbeschreibung.
Sie können dazu
Tipp: Vereinbaren Sie einen Termin, wenn Sie vor Ort Einsicht nehmen möchten.
Jede Person ist berechtigt,
Auszüge, die Eigentümerangaben erhalten, unterliegen dem Datenschutz, da Eigentümerangaben personenbezogene Daten sind. Daher können nur berechtigte Personen diese Auszüge beantragen.
Berechtigt für Auszüge mit Eigentümerangaben sind:
Für einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster können Sie einen formlosen Antrag
Im Antrag müssen Sie
keine
Für Auszüge aus dem Liegenschaftskataster richten sich die Gebühren nach der aktuellen Gebührenverordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Die Gebührenhöhe ist abhängig von Format und Umfang des Auszuginhalts.
Übersicht mit Gebührenbeispielen zur Orientierung:
Liegenschaftskarte
im Dateiformat PDF oder als Ausdruck
im Dateiformat DXF, NAS
Liegenschaftsbeschreibung
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