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Ortschaftsräte

In insgesamt sieben der acht Acherner Stadtteile gibt es einen Ortschaftsrat. Dieser ist zu wichtigen Belangen der Ortschaft zu hören und hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen. Durch entsprechende Regelungen in der Hauptsatzung sind den Ortschaftsräten der Acherner Stadtteile bestimmte örtliche Angelegenheiten zur Entscheidung übertragen. Die Ortschaftsräte bestehen aus 10 Mitgliedern. Vorsitzende sind die jeweiligen Ortsvorsteher. Die Betreuung des Ortschaftsrats liegt bei der entsprechenden Ortsverwaltung.