An- und Ummeldungen können ggfs. mit Vollmacht und unterschriebenem An-/Ummeldeformular erfolgen. Anmeldungen aus dem Ausland sowie Abmeldungen ins Ausland müssen persönlich erfolgen. Bei Anmeldung aus dem Ausland müssen alle anzumeldenden Personen anwesend sein.
Ja, die Wohnungsgeberbestätigung kann innerhalb von 14 Tagen nach An- oder Ummeldung nachgereicht werden.
Personalausweise und Reisepässe müssen persönlich beantragt werden. Bei der Beantragung von Kinderreisepässen müssen mindestens ein Elternteil sowie das Kind anwesend sein.
Ja, zur Identifizierung durch die Passbehörde ist dies notwendig.
Für die Beantragung von Ausweisdokumenten benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr), ein Identitätsnachweis, Geburts- oder Heiratsurkunde (wenn es das erste Ausweisdokument ist, welches von der Stadt Achern ausgestellt wird).
Ja – Personalausweise und Reisepässe können in Vollmacht abgeholt werden. Die entsprechenden Vollmachten können bei Beantragung des Personaldokumentes ausgedruckt werden.
Nein – die Mitarbeiterinnen des Bürger-Service sind zu folgenden Zeiten zu erreichen:
Montag - Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:30 Uhr
Nein – sollten Sie weder Deutsch noch Englisch sprechen, bringen Sie bitte eine Person Ihres Vertrauens zur Übersetzung mit.