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Aktuell

Umsetzung der Corona-Verordnung vom 01.11.2020


Achern. Unter massivem Zeitdruck hat der Corona-Krisenstab die ab dem 2. November gültigen Maßnahmen getroffen: Kurz vor 13:00 Uhr an Allerheiligen kam die Corona-Verordnung des Landes, um 15:00 Uhr waren die für Achern geltenden Maßnahmen beschlossen.
 
Die Stadt bleibt ihrer Linie treu, strenge Hygiene- und Sicherheitsvorschriften durchzusetzen, gleichzeitig aber das Leben in der Stadt nicht komplett stillzulegen. Weiterhin sind Trauungen mit maximal zehn Teilnehmern zulässig, für Trauerfeiern ist ein Teilnehmernachweis zu führen. Die Rathäuser einschließlich Stadtbibliothek bleiben mit den bisherigen Vorschriften geöffnet. Die Stadtverwaltung appelliert an die Bürger zu prüfen, ob der Termin persönlich wahrgenommen werden muss oder ob auch die Erledigung per E-Mail oder Telefon möglich ist. Allerdings wird die Stadt die Maskenpflicht konsequent durchsetzen: Wer den Mund- und Nasenschutz verweigert, bekommt keinen Zugang – erweitert wird auch der Mund- und Nasenschutz für den Wochenmarkt. Oberbürgermeister Klaus Muttach hat dazu eine Allgemeinverfügung erlassen.
 
Kindergärten und Schulen bleiben in Betrieb; wenn Schüler wegen einer Infektion beispielsweise der Eltern in Quarantäne müssen, erhalten Sie von der Schule Tablets, um weiterhin am Lehrbetrieb teilnehmen zu können. Auch die Sitzungen des Gemeinderates und der Ortschaftsräte finden weiterhin statt. „Auch in Krisenzeiten wollen wir den städtischen Betrieb soweit wie nur irgendwie möglich am Laufen halten; hierfür brauch wir die Gremienarbeit,“ so Oberbürgermeister Klaus Muttach. 
 
Für die Vereinsarbeit werden alle Räumlichkeiten und Sportstätten geschlossen.
 
Spielplätze können weiterhin genutzt werden, allerdings dürfen höchstens zwei Haushalte bis zu maximal zehn Personen zusammen sein. Auf Sport- und Bolzplätzen sowie dem Skater- und Basketballplatz dürfen nur noch zwei Personen oder die Mitglieder eines Haushaltes gemeinsam spielen.
 
Auch der Wohnmobilstellplatz der Stadt wird geschlossen und auf dem Campingplatz dürfen nur die Camper bis zum Ablauf der gebuchten Belegung bleiben, die schon vor dem 2. November dort waren. Auch die Jahreshauptversammlungen der Vereine und Kulturveranstaltungen der Stadt werden abgesagt.
 
„Wir haben uns für die Stadt Achern um effiziente und verhältnismäßige Schutzmaßnahmen bemüht, welche die Rechte der Menschen soweit wie dem Infektionsgeschehen geschuldet, einschränken, aber auch noch Freiheiten für die verantwortungsvolle Gestaltung von Arbeit und Freizeit erlauben", erklärt Klaus Muttach die beschlossenen Maßnahmen.


201101 Sechste Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung
201101 Übersicht über die verschiedenen zu schliessenden und offen bleibenden Einrichtungen Dienstleistungen und Einzelhandelsbereiche