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Gesplittete
Abwasser-
gebühr

Fachgebiet 7.2 - Eigenbetriebe Technik

07841 642-3280
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Aktualisierungen und Überprüfungen

Aktualisierungen und Überprüfungen der Abwassergebühr

1. Laufende Veränderungen:
Nach der Abwassersatzung der Stadt Achern haben Grundstückseigentümer Änderungen an Grundstücksflächen, von welchen Niederschlagswasser den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird, anzuzeigen. Von der Anzeige ausgenommen sind Änderungen gegenüber dem bisherigen Bestand bis zu insgesamt 15 m² betroffener Fläche. Der Vordruck für die Änderungsanzeigen ist bei den Downloads hinterlegt.

2. Neu- und Umbaumaßnahmen 2010 und 2011:
Viele Ergebnisbogen von Objekten, bei denen sich im Jahr 2011 gegenüber dem Stand im März 2010 (dem Zeitpunkt der Luftbildbefliegung) Änderungen bei der Niederschlagswassergebühr ergeben haben oder bei denen seitdem die Niederschlagswassergebührenpflicht (z.B. wegen eines Neubaus) erstmals entstanden ist, wurden im Laufe des Jahres 2012 bearbeitet und seitdem wird dort die Niederschlagswassergebühr erhoben. Das gilt jedoch nur für solche Objekte, bei denen sich die Veränderung aus den Selbstauskunftsunterlagen ergab. Daher bitten wir alle Eigentümer zu kontrollieren, ob Ihr Ergebnisbogen alle Veränderungen an Ihrem Grundstück seit dem Jahr 2010 enthält bzw. im Falle eines Neubaus schon Niederschlagswassergebühr bei Ihnen abgerechnet wird. Andernfalls bitten wir Sie um eine entsprechende Veränderungsanzeige.

3. Neu- und Umbaumaßnahmen ab 2012:
Daten zur Niederschlagswassergebühr bei Um- oder Neubaumaßnahmen ab dem Jahr 2012 werden häufig im Rahmen der jeweiligen Entwässerungsgenehmigung geprüft und bearbeitet. Hierzu zählen auch Entsiegelungs-, Rückhalte- und Versickerungsmaßnahmen.
Erstmals entsteht die Niederschlagswassergebührenpflicht mit der Einleitung von Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation. Da in aller Regel zu diesem Zeitpunkt nicht alle Nebengebäude bzw. Garagen und Außenanlagen fertig gestellt sind, werden zur Bestimmung der reduzierten versiegelten Fläche zunächst nur die vorhandenen Bauten herangezogen. Die Bauherren sind verpflichtet die spätere Fertigstellung aller Bauten und Anlagen der zuständigen Stelle anzuzeigen (siehe oben Nr. 1 zu laufenden Veränderungen).
Auch ohne Entwässerungsgenehmigung sind nach der Abwassersatzung der Stadt Achern alle für die Niederschlagswassergebühr relevanten Änderungen anzuzeigen (siehe oben Nr. 1 zu laufenden Veränderungen).

4. Weitere Überprüfungen:
Im Jahr 2011 wurden bei der Erstbestandsdatenerhebung für die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr eine Fülle von Daten erfasst. Diese werden seit Anfang 2012 im Falle von Veränderungen fortgeschrieben (siehe oben Nr. 2 und 3). Aufgrund der mit diesem Prozess verbundenen enorme Datenfülle konnte die Kontrolle der Eigentümerangaben durch die Stadt Achern nicht in allen Fällen abschließend erfolgen. Eine Überprüfung der Eigentümerangaben erstreckt sich damit auch auf die Folgejahre. Eventuell unzureichende oder bewusst unrichtige Angaben ermöglichen eine nachträgliche Änderung der Gebührenbescheide (Nachveranlagung) und können darüber hinaus gegebenenfalls als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.